AGB – Airservice Jeckel
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Airservice Jeckel, Inhaber Dieter Jeckel (Einzelunternehmer), Untere Straße 24, 69117 Heidelberg, E-Mail: airservice.jeckel@web.de, Mobil: +49 (0)170 2192119, USt-IdNr.: DE245835533 – nachfolgend „Anbieter“.
§ 1 Geltungsbereich
-
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über Rundflüge, Schnupperflüge, Gutscheine, die Vercharterung von Tragschraubern (Gyrocoptern), Wartungsleistungen, Prüfungen als Prüfer von Luftfahrtgerät Klasse 5, den Verkauf von Ersatzteilen sowie Flüge in der Dominikanischen Republik.
-
Kunden sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind ausdrücklich gekennzeichnet.
-
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
-
Individuelle Vereinbarungen (z. B. ein gesonderter Chartervertrag oder ein Wartungsangebot) haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
-
Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung, eine Anfrage oder Buchung abzugeben.
-
Anfragen und Buchungen erfolgen per E-Mail, Telefon, Kontaktformular oder persönlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchung schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Vereinbarung eines Flugtermins bestätigt.
-
Charterverträge werden gesondert schriftlich geschlossen (siehe § 8). Wartungsaufträge kommen durch Annahme eines Angebots oder durch Übergabe des Luftfahrzeugs mit Auftrag zustande (siehe § 9).
-
Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Rundflüge und Schnupperflüge
-
Rundflug: Der Fluggast fliegt als Passagier mit einem Piloten des Anbieters. Route und Dauer richten sich nach dem gebuchten Angebot.
-
Schnupperflug: Nach einer Einweisung darf der Fluggast unter Aufsicht eines Fluglehrers selbst steuern. Der Fluglehrer bleibt verantwortlicher Luftfahrzeugführer und kann jederzeit die Steuerung übernehmen.
-
Individuell geplante Flüge werden nach tatsächlicher Flugzeit abgerechnet. Die Flugzeit beginnt mit dem Anlassen des Motors und endet mit dem Abstellen des Motors.
-
Start und Landung erfolgen nach Vereinbarung und Verfügbarkeit an einem der Flugplätze Mosbach, Worms, Mannheim, Northeim oder Speyer.
-
Die genaue Flugroute legt der Pilot unter Berücksichtigung von Wetter, Luftraum und Sicherheit fest. Ein Anspruch auf das Überfliegen bestimmter Orte (z. B. Heidelberg, Schwetzingen, Speyer) besteht nicht.
§ 4 Teilnahmevoraussetzungen und Pflichten der Fluggäste
-
Fluggäste dürfen ein Körpergewicht von 110 kg nicht überschreiten. Der Anbieter kann vor dem Flug das Gewicht prüfen.
-
Fluggäste müssen mindestens 12 Jahre alt sein. Minderjährige benötigen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
-
Der Fluggast muss körperlich und gesundheitlich flugtauglich sein. Er ist verpflichtet, den Piloten vor dem Flug auf gesundheitliche Einschränkungen hinzuweisen, die den Flug beeinträchtigen können (z. B. Schwangerschaft, Herz-Kreislauf-Beschwerden, kürzlich erfolgte Operationen).
-
Fluggäste unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder flugbeeinträchtigenden Medikamenten werden nicht befördert.
-
Den Anweisungen des Piloten ist jederzeit Folge zu leisten. Lose Gegenstände (Handys, Kameras, Brillen) sind nach Anweisung des Piloten zu sichern. Gehen ungesicherte Gegenstände entgegen dieser Anweisung verloren, trifft den Fluggast ein Mitverschulden.
-
Erfüllt ein Fluggast die Voraussetzungen nicht oder gefährdet er die Flugsicherheit, darf der Pilot den Flug verweigern oder abbrechen. Hat der Fluggast dies zu vertreten, gilt § 6 Abs. 3 entsprechend.
§ 5 Termine, Wetter und Flugabsage durch den Anbieter
-
Flüge finden nur bei geeigneten Wetterbedingungen statt. Die Entscheidung über die Durchführung trifft allein der verantwortliche Pilot nach flugbetrieblichen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten; dies gilt auch kurzfristig vor oder während des Fluges.
-
Muss ein Flug aus Wetter-, Sicherheits- oder technischen Gründen, wegen behördlicher Anordnungen oder wegen Krankheit des Piloten abgesagt oder abgebrochen werden, wird ein Ersatztermin vereinbart. Ist kein Ersatztermin möglich oder vom Kunden nicht gewünscht, erstattet der Anbieter bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Flugzeit.
-
Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anreise- oder Übernachtungskosten) sind bei einer Absage nach Abs. 2 ausgeschlossen, soweit der Anbieter die Absage nicht zu vertreten hat.
-
Wird ein bereits begonnener Flug aus Gründen nach Abs. 2 abgebrochen, wird die tatsächlich geflogene Zeit anteilig berechnet oder der Rest zu einem späteren Termin nachgeholt.
§ 6 Stornierung durch den Kunden
-
Der Kunde kann einen vereinbarten Flugtermin bis 12 Stunden vorher kostenfrei absagen oder verschieben.
-
Bei einer späteren Absage berechnet der Anbieter eine pauschale Entschädigung von 50 % des Flugpreises.
-
Erscheint der Kunde nicht zum Termin (No-Show) oder wird der Flug aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt (§ 4 Abs. 6), berechnet der Anbieter 100 % des Flugpreises.
-
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
-
Der Kunde kann statt einer Absage eine Ersatzperson benennen, sofern diese die Voraussetzungen nach § 4 erfüllt.
§ 7 Gutscheine
-
Gutscheine sind drei Jahre gültig. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Das Ablaufdatum ist auf dem Gutschein vermerkt.
-
Gutscheine sind übertragbar. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
-
Der Flugtermin muss rechtzeitig vereinbart werden. Wird ein Gutschein wegen Wetter oder Terminlage nicht vor Ablauf eingelöst, obwohl der Inhaber sich rechtzeitig um einen Termin bemüht hat, verlängert der Anbieter die Gültigkeit angemessen.
-
Für verlorene Gutscheine wird nur gegen Nachweis des Kaufs Ersatz geleistet.
§ 8 Charter von Tragschraubern
-
Tragschrauber werden nur an Piloten verchartert, die eine gültige Lizenz für die Klasse Tragschrauber, ein gültiges Tauglichkeitszeugnis und die nötige Flugerfahrung nachweisen. Vor dem ersten Charter ist ein Checkflug mit dem Anbieter erforderlich. Der Anbieter kann weitere Checkflüge verlangen, insbesondere nach längeren Flugpausen.
-
Vor dem ersten Charterflug wird ein schriftlicher Chartervertrag geschlossen. Er gilt für alle weiteren Charterflüge des Charterers und hält insbesondere Luftfahrzeug, Preis und Selbstbeteiligung fest. Die einzelnen Charterflüge werden nach Vereinbarung und Verfügbarkeit gebucht.
-
Die Nasscharter umfasst das Luftfahrzeug einschließlich Kraftstoff. Abgerechnet wird nach Hobbs-Meter. Landegebühren, Flugplatzgebühren und sonstige Entgelte Dritter trägt der Charterer.
-
Der Charterer ist verantwortlicher Luftfahrzeugführer. Er hat das Luftfahrzeug sorgfältig zu behandeln, vor jedem Flug die vorgeschriebene Vorflugkontrolle durchzuführen und alle luftrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Er darf das Luftfahrzeug nicht an Dritte überlassen und nicht für gewerbliche Zwecke nutzen.
-
Flüge sind im Bordbuch einzutragen. Technische Mängel, Störungen und Schäden sind dem Anbieter unverzüglich zu melden; bei sicherheitsrelevanten Mängeln darf nicht weitergeflogen werden.
-
Das Luftfahrzeug ist vollkaskoversichert. Für Schäden am Luftfahrzeug, die während der Charter entstehen, trägt der Charterer die Selbstbeteiligung von 5.000 € je Schadensfall, es sei denn, er weist nach, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat (z. B. bei einem technischen Defekt). Bei Vorsatz haftet der Charterer unbeschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit, etwa bei Flügen ohne gültige Lizenz oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, haftet er über die Selbstbeteiligung hinaus in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis.
-
Bußgelder und Kosten, die durch Verstöße des Charterers gegen luftrechtliche Vorschriften entstehen, trägt der Charterer.
-
Muss das Luftfahrzeug wegen Wetter oder aus vom Charterer zu vertretenden technischen Gründen außerhalb des Heimatflugplatzes abgestellt werden, trägt der Charterer die Kosten der Rückführung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei einem technischen Defekt, den der Charterer nicht zu vertreten hat, trägt der Anbieter die Kosten der Rückführung des Luftfahrzeugs; die Kosten seiner eigenen Rückreise trägt der Charterer.
§ 9 Wartungsleistungen und Prüfungen (Prüfer Klasse 5)
-
Der Anbieter führt Wartungen, Inspektionen (z. B. 100-Stunden-Kontrolle), Instandsetzungen sowie das Auswuchten von Propellern und Rotoren an Rotax-Motoren und AutoGyro-Tragschraubern nach den Vorgaben der Hersteller durch. Einzelheiten zum Leistungsumfang stehen auf der Wartungsseite.
-
Der Inhaber ist Prüfer von Luftfahrtgerät der Klasse 5 (§ 104 LuftPersV) mit Berechtigung für Dreiachs-UL (D), UL-Tragschrauber (G) und Ultraleichthubschrauber (H). Die Prüferlaubnis umfasst Flugwerk (Zelle) und Triebwerk sowie die Avionik. Er ist als Prüfer beim DULV und beim DAeC gelistet und führt Jahresnachprüfungen, Avionikprüfungen sowie Wägungen und Massenberichte durch.
-
Bei Prüfungen handelt der Prüfer unabhängig und nach den geltenden Prüferanweisungen des zuständigen Verbands. Geschuldet ist die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Die Vergütung ist auch dann zu zahlen, wenn das Luftfahrzeug nicht als lufttüchtig bescheinigt werden kann.
-
Werden bei einer Prüfung Mängel festgestellt, wird die Lufttüchtigkeit erst nach deren Beseitigung bescheinigt. Eine dafür nötige Nachprüfung wird gesondert berechnet.
-
Der Kunde stellt für Prüfungen alle erforderlichen Unterlagen bereit, insbesondere Gerätekennblatt, Bordbuch, letzten Prüfbericht und Wartungsnachweise. Fehlen Unterlagen, kann die Prüfung nicht abgeschlossen werden.
-
Eine Prüfung bestätigt den Zustand des Luftfahrzeugs zum Zeitpunkt der Prüfung. Für die fristgerechte Prüfung, die Wartung zwischen den Prüfungen und den sicheren Betrieb bleibt der Halter verantwortlich.
-
Gebühren des Verbands trägt der Kunde. Anfahrtskosten werden je nach Prüfort individuell berechnet.
-
Arbeiten, die zur Lufttüchtigkeit zwingend erforderlich sind, werden dem Kunden mitgeteilt; ohne seine Zustimmung wird das Luftfahrzeug nicht als lufttüchtig freigegeben.
-
Ersetzte Altteile werden dem Kunden auf Wunsch herausgegeben, soweit sie nicht im Austauschverfahren zurückgegeben werden müssen.
-
Standgeld- und Hallenkosten, die für das Luftfahrzeug während der Wartung oder Prüfung anfallen, werden an den Kunden weiterberechnet.
-
Dem Anbieter steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem in seinen Besitz gelangten Luftfahrzeug und Zubehör zu (§ 647 BGB).
-
Die Gewährleistung für Wartungsleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
§ 10 Verkauf von Ersatzteilen
-
Ersatzteile werden auf individuelle Bestellung des Kunden direkt beim Hersteller bestellt. Die Bestellung erfolgt nach Zahlungseingang (Vorkasse). Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden; der Anbieter ist selbst von der Belieferung durch die Hersteller abhängig.
-
Die Lieferung erfolgt durch Abholung oder Versand an die vom Kunden angegebene Adresse. Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an das Versandunternehmen auf den Kunden über.
-
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
-
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Teilen ein Jahr ab Ablieferung; gebrauchte Teile werden an Unternehmer unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
-
Individuell für den Kunden hergestellte Komponenten sind von der Rückgabe ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
-
Der Einbau von Ersatzteilen in Luftfahrzeuge darf nur durch dazu berechtigte Personen oder Betriebe erfolgen. Für Schäden durch unsachgemäßen Einbau durch den Kunden oder Dritte haftet der Anbieter nicht.
§ 11 Flüge in der Dominikanischen Republik
-
Flüge in der Dominikanischen Republik werden vom Anbieter selbst durchgeführt; der Inhaber fliegt als Pilot oder als Fluglehrer. Leistungen, Termine und Preise werden auf Anfrage individuell angeboten.
-
Für Piloten kann nach einem Checkflug eine dreimonatige Gastfluglizenz ausgestellt werden, die zur Nutzung der Tragschrauber der Firma AutoGyro berechtigt. Die Ausstellung liegt bei der zuständigen Stelle; ein Anspruch auf Erteilung besteht nicht.
-
Anreise, Unterkunft, Einreisebestimmungen, Versicherungen und behördliche Gebühren vor Ort liegen in der Verantwortung des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
-
Für die Flüge vor Ort gelten die örtlichen luftrechtlichen Vorschriften. Im Übrigen gelten diese AGB, insbesondere §§ 4 bis 6 und § 8, entsprechend.
§ 12 Preise und Zahlung
-
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Alle Preise gegenüber Verbrauchern sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
-
Rundflüge und Schnupperflüge werden bar oder auf Rechnung bezahlt. Gutscheine werden nach Zahlungseingang versandt.
-
Charterflüge werden monatlich abgerechnet.
-
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Ersatzteile sind per Vorkasse zu bezahlen.
-
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln.
§ 13 Haftung
-
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
-
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
-
Die Haftung gegenüber Fluggästen nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und dem Montrealer Übereinkommen bleibt unberührt.
-
Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Piloten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
-
Bei Rundflügen, Schnupperflügen und Charterflügen mit einem vereinbarten Termin besteht kein Widerrufsrecht, auch wenn der Vertrag per E-Mail oder Telefon geschlossen wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB – Freizeitdienstleistung mit spezifischem Termin).
-
Beim Kauf von Gutscheinen ohne festen Termin und beim Kauf von Ersatzteilen im Fernabsatz (z. B. per E-Mail oder Telefon mit Versand) steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Ausgenommen sind individuell für den Kunden hergestellte Komponenten (§ 10 Abs. 5).
§ 15 Datenschutz, Foto- und Videoaufnahmen
-
Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragsabwicklung und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verarbeitet.
-
Der Anbieter darf Fotos und Videos, die während eines Fluges entstehen und den Kunden erkennbar zeigen, nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung veröffentlichen (z. B. in der Galerie der Website oder in sozialen Medien). Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
-
Eigene Foto- und Videoaufnahmen des Fluggastes sind erlaubt, soweit sie die Flugsicherheit nicht beeinträchtigen. Halterungen und Kameras am Luftfahrzeug dürfen nur mit Zustimmung des Piloten angebracht werden.
§ 16 Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
-
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
-
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
-
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Heidelberg.
-
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026
